Vorsicht blinde Passagiere

Weitere Informationen: Blinde Passagiere

Für den Türlersee gilt:

Für die Einwasserungen von SUP und anderen Wassersportgeräten steht Ihnen die Reinigungsstelle beim Campingplatz Türlen mit Einwasserungsplatz am Horn zur Verfügung.

Wasch dein Zeug – Schütz den See

Gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Auch aus Aquarien oder Gartenteichen gelangen immer wieder gebietsfremde Tiere oder Pflanzen in unsere Gewässer.
https://www.wasch-dein-zeug.ch/

Vorbeugung ist entscheidend.

Gebietsfremde Arten können ökologische sowie wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe anrichten. Sind diese Arten, wie die Quagga-Muschel, erst einmal in einem Gewässer angekommen, können sie nicht mehr entfernt oder eingedämmt werden. Deshalb werden der Ägeri- und der Zugersee mit verschieden Massnahmen vor aquatischen Neobiota geschützt.
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Massnahmen zum Schutz des Türlersees

Die Quaggamuschel kann sich sowohl als erwachsenes Tier, das an Gegenständen haftet, als auch als winzige Larve in einem Wassertropfen verbreiten. Daher ist es wichtig, alle Gegenstände, die in einem Gewässer verwendet wurden, gründlich zu reinigen und vollständig zu trocknen, bevor sie in einem anderen Gewässer verwendet werden.

Informationen:

Einwasserungen am Türlersee:
Ab dem Schwimmbad Türlen mit Reinigungsanlage möglich.

Neue Regelung für den Türlersee

Ab 6. Januar 2025 dürfen Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie ausschliesslich in diesem einen See verkehren. Dieser muss zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Dies soll verhindern, dass die schädliche Quaggamuschel in die kleineren Zürcher Seen verschleppt wird. Als definitive Massnahme gegen die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Tiere und Pflanzen in unseren Gewässern plant der Kanton Zürich die Einführung einer Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Verlauf des 2. Quartals 2025., 

Türlersee-Kenner kritisieren Bootsverbot wegen Quaggamuschel: «Es müsste auch für Stand-up-Paddels gelten»

Einwasserungsverbot im Türlersee nach Quaggamuschel-Fund im Zürichsee: Der Türlerseeschutzverband begrüsst zwar das Einwasserungsverbot für grosse Boote. Doch komme es zu spät und sei zu wenig griffig.

Wie die Zürcher Baudirektion am Freitag mitteilte, hat ein Team des Wasserforschungsinstituts Eawag Anfang September im Zürcher Seebecken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der Quagga-Muschel gefunden. Aufgrund der Grösse der Muscheln ist davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden. Die Muschel ist hierzulande nicht gern gesehen: Sie stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und verdrängt in den Schweizer Seen einheimische Tierarten. «Wenn die Quagga-Muschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden», warnt die Baudirektion.

Um zu verhindern, dass sie mit Booten in weitere Zürcher Seen verschleppt wird, hat der Kanton Zürich deshalb ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee verfügt. Ab sofort dürfen also keine immatrikulierten Boote mehr in diesen drei Seen einwassern. Dies soll verhindern, «dass die Quagga-Muschel deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet». Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dortbleiben.

Das Einwasserungsverbot ist gemäss Baudirektion als Übergangsmassnahme vorgesehen. 2025 soll eine neue Regelung in Kraft treten, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt wird. Ausserkantonale Boote sollen ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Fluss­abschnitten einwassern dürfen, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft tritt.

Der Schutzverband warnt schon seit Jahren

Der Entscheid des Kantons sei grundsätzlich ein positives Zeichen, sagt Marco Strebel, Präsident des Türlerseeschutzverbands auf Anfrage. Bloss komme er deutlich zu spät, findet er: «Das Problem mit der Quagga-Muschel ist hinlänglich bekannt.» Seit drei Jahren bereits hänge der Türlerseeschutzverband Plakate auf, um die Besucherinnen und Besucher zu sensibilisieren. Diese wären aus Sicht von Strebel nämlich die effektivste Zielgruppe. Die Gefahr rühre – zumindest am Türlersee – nicht von den Booten der Sportfischer her, sondern von Gummischlauchbooten, Stand-up-Paddels und Schwimmhilfen, die am Ufer aufgeblasen werden und beim nächsten Einsatz womöglich bereits wieder in einem anderen Gewässer schwimmen. «Das Verbot ist zwar begrüssenswert, aber zu wenig griffig», bilanziert Strebel. «Damit es wirkt, müsste es dringend auf Gummiboote und Stand-up-Paddels (SUP) ausgeweitet werden. Eine Vollsperrung wäre deutlich wirkungsvoller.»

Diese wäre auch aktuell, Mitte September, noch sinnvoll, ist er überzeugt: Erfahrungsgemäss dauere die SUP-­Saison etwa zwei Monate länger als die Badesaison.

Mathias Aschwanden, Präsident des lokalen Sportfischervereins, pflichtet dieser Einschätzung bei: «Auf dem Türlersee sind bereits heute nur Boote unterwegs, die ausschliesslich dort eingewassert werden.» Auch im Winter, wenn die Boote nicht vor Ort anliegen, sind sie auf keinem anderen Gewässer unterwegs, sondern an einem trockenen Platz eingelagert. «Sogar der Anhänger, mit dem die Boote transportiert werden, kommt ausschliesslich mit Türlersee-Booten in Kontakt», betont Aschwanden.

Die beiden Vereine seien in engem Austausch, betonen sowohl Aschwanden als auch Strebel. Sie erwägen nun, sich beim Kanton für weitergehende Massnahmen starkzumachen.

Originalartikel: https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/quaggamuschel-tuerlersee-kenner-kritisieren-bootsverbot-wegen-quaggamuschel-es-muesste-auch-fuer-stand-up-paddels-gelten-ld.2672673

Resultate der Generalversammlung 2020/2021

Sehr geehrte Mitglieder des Türlersee-Schutzverbandes

Aufgrund der aktuellen gesundheitliche Lage, resp. der aktuellen Corona-Bestimmungen des Bundesrates und des Regierungsrates des Kanton Zürich, wurde sowohl die Generalversammlung 2020 im Nachgang und die Generalversammlung 2021 gemäss Beschluss des Vorstandes vom 8. April 2021 schriftlich im Mai 2021 durchgeführt.

Innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, im Zeitraum vom 1. bis 30. Mai 2021, haben 85 Mitglieder abgestimmt. Alle Traktanden der Generalversammlung 2020 (im Nachgang) und alle Traktanden der Generalversammlung 2021 wurden einstimmig angenommen. Es sind keine Bemerkungen, Einwände oder andere Meldungen eingegangen.

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