Türlersee-Kenner kritisieren Bootsverbot wegen Quaggamuschel: «Es müsste auch für Stand-up-Paddels gelten»

Einwasserungsverbot im Türlersee nach Quaggamuschel-Fund im Zürichsee: Der Türlerseeschutzverband begrüsst zwar das Einwasserungsverbot für grosse Boote. Doch komme es zu spät und sei zu wenig griffig.

Wie die Zürcher Baudirektion am Freitag mitteilte, hat ein Team des Wasserforschungsinstituts Eawag Anfang September im Zürcher Seebecken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der Quagga-Muschel gefunden. Aufgrund der Grösse der Muscheln ist davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden. Die Muschel ist hierzulande nicht gern gesehen: Sie stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und verdrängt in den Schweizer Seen einheimische Tierarten. «Wenn die Quagga-Muschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden», warnt die Baudirektion.

Um zu verhindern, dass sie mit Booten in weitere Zürcher Seen verschleppt wird, hat der Kanton Zürich deshalb ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee verfügt. Ab sofort dürfen also keine immatrikulierten Boote mehr in diesen drei Seen einwassern. Dies soll verhindern, «dass die Quagga-Muschel deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet». Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dortbleiben.

Das Einwasserungsverbot ist gemäss Baudirektion als Übergangsmassnahme vorgesehen. 2025 soll eine neue Regelung in Kraft treten, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt wird. Ausserkantonale Boote sollen ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Fluss­abschnitten einwassern dürfen, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft tritt.

Der Schutzverband warnt schon seit Jahren

Der Entscheid des Kantons sei grundsätzlich ein positives Zeichen, sagt Marco Strebel, Präsident des Türlerseeschutzverbands auf Anfrage. Bloss komme er deutlich zu spät, findet er: «Das Problem mit der Quagga-Muschel ist hinlänglich bekannt.» Seit drei Jahren bereits hänge der Türlerseeschutzverband Plakate auf, um die Besucherinnen und Besucher zu sensibilisieren. Diese wären aus Sicht von Strebel nämlich die effektivste Zielgruppe. Die Gefahr rühre – zumindest am Türlersee – nicht von den Booten der Sportfischer her, sondern von Gummischlauchbooten, Stand-up-Paddels und Schwimmhilfen, die am Ufer aufgeblasen werden und beim nächsten Einsatz womöglich bereits wieder in einem anderen Gewässer schwimmen. «Das Verbot ist zwar begrüssenswert, aber zu wenig griffig», bilanziert Strebel. «Damit es wirkt, müsste es dringend auf Gummiboote und Stand-up-Paddels (SUP) ausgeweitet werden. Eine Vollsperrung wäre deutlich wirkungsvoller.»

Diese wäre auch aktuell, Mitte September, noch sinnvoll, ist er überzeugt: Erfahrungsgemäss dauere die SUP-­Saison etwa zwei Monate länger als die Badesaison.

Mathias Aschwanden, Präsident des lokalen Sportfischervereins, pflichtet dieser Einschätzung bei: «Auf dem Türlersee sind bereits heute nur Boote unterwegs, die ausschliesslich dort eingewassert werden.» Auch im Winter, wenn die Boote nicht vor Ort anliegen, sind sie auf keinem anderen Gewässer unterwegs, sondern an einem trockenen Platz eingelagert. «Sogar der Anhänger, mit dem die Boote transportiert werden, kommt ausschliesslich mit Türlersee-Booten in Kontakt», betont Aschwanden.

Die beiden Vereine seien in engem Austausch, betonen sowohl Aschwanden als auch Strebel. Sie erwägen nun, sich beim Kanton für weitergehende Massnahmen starkzumachen.

Originalartikel: https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/quaggamuschel-tuerlersee-kenner-kritisieren-bootsverbot-wegen-quaggamuschel-es-muesste-auch-fuer-stand-up-paddels-gelten-ld.2672673

Achtung Quaggamuschel im Zürichsee gefunden – Einwasserungsverbot für Greifen-, Pfäffiker- und TürlerseeAchtung Quagga-Muschel

Im Zürichsee ist die schädliche Quaggamuschel gefunden worden. Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Seen verschleppt wird, verfügt der Kanton Zürich per sofort ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee. Dies als Übergangsmassnahme, bis andere Vorgaben zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.

Sofortiges Einwasserungsverbot für Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee

Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in den Schweizer Seen rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Wenn die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden. Zentral ist deshalb, jene Gewässer zu schützen, in denen sie nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht vorkommt. Darum verfügt der Kanton Zürich als Sofortmassnahme ein Einwasserungsverbot für den Greifensee, den Pfäffikersee und den Türlersee. Ab sofort dürfen keine immatrikulierten Boote mehr in diesen drei Seen einwassern. Dies soll verhindern, dass die Quaggamuschel auch in diese Seen gelangt und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.

Ab 2025 vorgesehen: Einwassern nur noch im Heimgewässer erlaubt

2025 soll diese Sofortmassnahme abgelöst werden durch eine Regelung, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt wird.

Ausserkantonale Boote sollen ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Flussabschnitten einwassern dürfen, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft tritt.

Die geplanten Massnahmen sind auch für den Zürichsee nach wie vor wichtig, weil neben der Quaggamuschel weitere invasive gebietsfremde Arten Schaden anrichten können. Darunter beispielsweise das Schmalrohr, eine Wasserpflanze, die im Genfersee und den Tessiner Seen dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt.

Kleinboote und Wassersportausrüstung kontrollieren, reinigen, trocknen

Auch bei Kleinbooten und Wassersportausrüstung besteht eine gewisse Gefahr, dass von Auge kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste mitreisen. Für Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote heisst es deshalb nach dem Quaggamuschel-Fund im Zürichsee umso dringender: bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig kontrollieren, mit heissem Wasser reinigen und vollständig trocknen. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung. Mit der Sensibilisierungskampagne «Vorsicht blinde Passagiere» macht der Kanton Zürich seit mehreren Jahren auf diese Verhaltensregeln aufmerksam.

Link Kanton Zürich: Beitrag Quagga-Muschel

Link Anleitung Korrekte Reinigung: Vorsicht blinde Passagiere